Informationen

Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben. So gilt zunächst: Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers – außer bei Schäden unter 700 Euro.
 
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem können nur so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden. Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzen. Denn nicht selten weigert sich der eigentliche Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle Schuld von sich.

Des Weiteren kann die anschließende Reparatur Ihres Fahrzeugs dazu führen, dass Sie einen Mietwagen oder ein Taxi nehmen müssen, um beispielsweise zum Arbeitsplatz zu gelangen. Mit einem Gutachten können Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Eventuelle Einwände des Verursachers können entkräftet werden, sobald ein Gutachten vorliegt, das Sie im Recht sieht.

Bei allen Gutachten und Sachverständigen: Schalten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt ein, dem Sie vertrauen!

Woran man unbedingt denken sollte! 

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, 

  • Notieren Sie

    • das amtliche Kennzeichen

    • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners

    • Adressen von Zeugen

    • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

  • Fotografieren Sie

    • nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.

  • Bestehen Sie darauf

    • daß ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt. ZENTRALRUF DES BVSK: (030) 25 37 85-0 oder über unsere Sachverständigen-Suche

    • Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

    • Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

    • Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

  • Beauftragen Sie

    • möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Sie können sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt online über unsere Rechtsanwalt-Suche auswählen.

  • Beachten Sie bitte

    • Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion. Nur diese Sachverständigen führen den Zusatz BVSK.nach oben

 



Ingenieurbüro Bracht
Am Weiten Blick 60
58507 Lüdenscheid

Telefon: +49 2351 63001

mobil: +49 0160 94755133

E-Mail: info@sv-bracht.de

Im Notfall sind wir jederzeit gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!

Druckversion | Sitemap
© Ingenieurbüro Bracht